Neue internationale Gesundheitsmaßnahmen in Kuba
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Die Zahl der bestätigten COVID-19-Fälle im Land ist weiterhin rückläufig. Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, die Maßnahmen der Internationalen Gesundheitskontrolle zu ändern, die in der Phase der Übertragungen in den Gemeinden beschlossen wurden
Autor: Granma |
Die Zahl der bestätigten COVID-19-Fälle im Land ist weiterhin rückläufig. Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, die Maßnahmen der Internationalen Gesundheitskontrolle zu ändern, die in der Phase der Übertragungen in den Gemeinden beschlossen wurden.
Maßnahmen, die beibehalten werden:
01. Aufrechterhaltung der epidemiologischen Überwachung der internationalen Gesundheitskontrolle an allen Einreisepunkten des Landes (Häfen, Flughäfen und Jachthäfen).
02. Ausfüllen der Gesundheitserklärung für Reisende (Mod. 82-33-02) (vereidigte Gesundheitserklärung) für alle internationalen Reisenden, die in das Land kommen.
03. Fortsetzung der Temperaturmessung bei allen Reisenden.
04. Obligatorische Verwendung von Gesichtsmasken in allen Flughafeneinrichtungen (Passagiere und Mitarbeiter).
05. Beibehaltung der Leitung der Verkehrsströme, der Beschilderung und der Barrieren, die eine physische Distanzierung gewährleisten.
06. Sicherstellung der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung durch die Arbeitnehmer.
07. Einrichtung von Händedesinfektionsstationen an allen Verkehrsströmen (ankommende und abfliegende Flugzeuge, Hafenterminals und internationale Jachthäfen).
08. Arbeiter mit Anzeichen oder Symptomen von Atemwegserkrankung dürfen sich nicht an einer der Eingangsstellen aufhalten.
09. Die COVID-19-Krankenversicherung ist für internationale Reisende und Kubaner mit Wohnsitz im Ausland obligatorisch.
Neue Maßnahmen, die umgesetzt werden:
01. Kuba schafft ab dem 7. November die obligatorische Quarantäne für internationale Reisende bei der Ankunft im Land und ab dem 15. November die PCR-RT bei der Einreise ab.
02. Zwischen dem 1. und dem 7. Januar wird für internationale Reisende eine 72-stündige Quarantäne verhängt, bis ein negatives Ergebnis des bei der Einreise durchgeführten PCR-RT vorliegt.
03. Alle internationalen Reisenden (kubanische oder ausländische), die in das Land einreisen, müssen einen Gesundheitspass oder ein internationales Anti-COVID-19-Impfzertifikat für die von den entsprechenden Aufsichtsbehörden zertifizierten Impfstoffe vorlegen.
04. Personen, die nicht im Besitz eines Gesundheitspasses oder einer internationalen Bescheinigung über eine Impfung gegen COVID-19 sind, müssen innerhalb von 72 Stunden vor Reiseantritt eine Bescheinigung eines zertifizierten Labors im Herkunftsland über einen negativen PCR-RT auf COVID-19 vorlegen.
05. Kinder unter 12 Jahren müssen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit bei der Einreise nach Kuba weder einen Impfplan noch einen PCR-RT-Test vorlegen.
06. Jeder kubanische Reisende mit oder ohne Wohnsitz im Land, der bei seiner Ankunft weder einen Nachweis über den angewandten Impfplan noch einen negativen PCR-RT-Test vorweisen kann, unterliegt den geltenden Rechtsvorschriften und wird für zehn Tage in institutioneller Isolation untergebracht, wobei die Kosten für Unterkunft und Transport übernommen werden.
07. Reisende aus den USA müssen bei der Einreise einen Gesundheitspass oder eine Impfbescheinigung vorlegen.
08. Die Fluggesellschaften verlangen den Nachweis eines Impfplans oder eines negativen PCR-RT-Tests, der 72 Stunden vor dem Antritt des Fluges durchgeführt wurde.
09. Die Mitarbeiter der Internationalen Gesundheitskontrolle überprüfen die Echtheit der Gesundheitsbescheinigung oder des Reisepasses mit den geeigneten Mitteln und unter den genehmigten Bedingungen.
10. Die erforderlichen digitalen Mechanismen zur Überprüfung der Richtigkeit der internationalen und nationalen Anti-COVID-19-Impfbescheinigungen werden eingeführt.
11. Entsprechend den bei der Ankunft durchgeführten epidemiologischen Überwachungsmaßnahmen wird eine PCR-RT-Probe nach dem Zufallsprinzip entnommen.
12. Alle Personen, die mit Anzeichen und Symptomen von COVID-19 oder einer anderen übertragbaren Krankheit in das Land kommen, werden für einen PCR-RT-Test an eine bestimmte Gesundheitseinrichtung überwiesen.
Im Land selbst:
Für alle Mitarbeiter, die direkt mit internationalen oder einheimischen Touristen zu tun haben, wird das ständige Tragen einer Gesichtsmaske sowie die Verwendung von Desinfektionsmitteln vorgeschrieben.
Für die Touristen in Hotelanlagen:
01. Die epidemiologische Überwachung der Touristen wird während ihres Aufenthalts in den Hotelanlagen durchgeführt, und die medizinische Versorgung wird durch den Einsatz von Basisgesundheitsteams rund um die Uhr verstärkt, die die Einhaltung der festgelegten Protokolle gewährleisten, um den internationalen Tourismus sicherer und zuverlässiger zu machen.
02. Jeder, bei dem Anzeichen oder Symptome von COVID-19 oder einer anderen übertragbaren Krankheit festgestellt werden, wird an eine Gesundheitseinrichtung überwiesen.
03. Wird einem Touristen mitgeteilt, dass er/sie PCR-positiv ist, gilt er/sie sofort als bestätigter Fall und das festgelegte Protokoll wird angewendet.
Für nicht im Land lebende kubanische Reisende und Touristen, die in Privatunterkünften wohnen:
01. Die epidemiologische Überwachung von Touristen, die nicht in Hotels untergebracht sind, wird von den Gesundheitsämtern durchgeführt, wobei die Verpflichtung besteht, den Gesundheitsbehörden zu melden, wenn Anzeichen oder Symptome auftreten, die auf COVID-19 hindeuten.
02. Eigentümer von Wohnungen oder Personen, die ausländische Reisende im Land beherbergen, sind dafür verantwortlich, die Gesundheitsbehörden unverzüglich über das Auftreten von Symptomen zu informieren, sobald diese auftreten.
03. Die Reisenden sind verpflichtet, alle ihnen erteilten ärztlichen Anweisungen sowie die ergänzenden Maßnahmen zu befolgen, die je nach dem epidemiologischen Risiko des besuchten Landes oder der besuchten Länder zu treffen sind.
04. Familienarzt oder -krankenschwester sowie die stellvertretende Epidemiologieleitung des Gesundheitsbezirks werden die internationalen Reisenden in ihrem Einzugsgebiet kontrollieren.
05. Das Gesundheitsteam an der Basis wird die Kommunikation mit den Verantwortlichen für die in ihrem Gebiet vorhandenen Häuser oder Hostals aufrechterhalten, um eine epidemiologische Überwachung zu gewährleisten.
Für die im Land ansässigen reisenden Kubaner:
01. Sie müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Ankunft in der Klinik oder in Ihrem Gesundheitsbereich melden.
02. Allen in Kuba lebenden Reisenden wird, sofern sie nicht geimpft sind, am siebten Tag nach ihrer Ankunft von der für sie zuständigen Gesundheitseinrichtung eine Probe für den SARS-COV-2-Antigentest entnommen, und wenn sie Symptome aufweisen, werden sie als Verdachtsfall behandelt.
03. Der Familienarzt führt eine erste Konsultation durch, wenn der Reisende in der Klinik vorstellig wird, und hinterlässt einen Eintrag in seiner Krankenakte; bei Bedarf wird er eine weitere Konsultation zur Entwicklung des Gesundheitszustands vereinbaren. Am 15. Tag nach der Ankunft findet eine obligatorische Konsultation zum Abschluss der epidemiologischen Überwachung statt.
Maßnahmen, die wegfallen:
01. Quarantäne für internationale Reisende bei der Ankunft im Land, ab dem 7. November, in gestaffelter Form.
02. Obligatorischer PCR-RT an der Grenze für alle internationalen Reisenden, die in das Land einreisen.
Quelle: Website des Gesundheitsministeriums