Pressemitteilung des Vorstands Gemeinschaftsbrief an die EU gegen die US-Blockade gegen Kuba
Pressemitteilung des Vorstands
Gemeinschaftsbrief an die EU gegen die US-Blockade gegen Kuba
In einem Gemeinschaftsbrief an die am 1.1.2022 beginnende neue EU-Ratspräsidentschaft Frankreichs, an die EU-Präsidentin von der Leyen, an den Hohen Repräsentanten der EU Josep Borrell Fontelles und andere hochrangige Entscheidungsträger:innen der EU haben 23 Organisationen aus 17 europäischen Staaten die US-Blockade gegen Kuba scharf verurteilt und ihr Ende gefordert.
Sie kritisieren darin die Blockade, die von den USA bereits seit 60 Jahren gegen Kuba in Kraft gesetzt ist, und die die Menschenrechte der 11 Mio. Kubaner:innen in eklatanter Weise verletzt. Die unzähligen Maßnahmen der US-Blockade sind völkerrechtswidrig, sie werden seit 29 Jahren von der UN-Vollversammlung, also der jährlichen Zusammenkunft aller Mitgliedsländer, fast einhellig verurteilt und deren Ende gefordert (am 23. Juni 2021 votierten 184 Staaten für ein Ende der US-Blockade, nur 2 dafür). Die US-Regierungen ignorieren diese einmütige weltweite Forderung, und verschärfen die Blockade sogar noch weiter; Präsident Trump verhängte weitere 243 Sanktionen gegen Kuba – selbst in Zeiten der Corona-Pandemie.
Darüber hinaus werden mit den Blockadebestimmungen die Rechte von zahlreichen Europäern durch die sogenannten „exterritorialen Effekte“ verletzt. Mit diesem Teil der US-Blockade verhängen die USA willkürliche und hohe Geldstrafen gegen Unternehmen, Banken, Organisationen und Bürger:innen, die in irgendeiner Weise Kontakt mit kubanischen Institutionen und Menschen haben. Unternehmen und Banken in der EU haben daher Angst, mit Kuba zu kooperieren bzw. dort zu investieren. Damit wird die ökonomische Entwicklung Kubas extrem beeinträchtigt, und es kommen sogar Personen zu Tode, weil z.B. bestimmte medizinische Geräte und Materialien nicht gekauft werden können. Kubas Regierung spricht daher gar von „Genozid“ und fordert ein Ende dieser unmenschlichen, brutalen Blockade.
Wörtlich heißt es in dem Gemeinschaftsbrief:
„Unserer Ansicht nach wäre es für die Entwicklung besserer Beziehungen zwischen der EU und Kuba entscheidend, dass die Europäische Union eine klare und unmissverständliche Haltung gegen die strafende und unvertretbare Politik einnimmt, die in den einseitigen antikubanischen Blockadegesetzen zum Ausdruck kommt. Diese Haltung der EU sollte eine klare Erklärung beinhalten, in der die US-Regierung über die Absicht der EU informiert wird, das Recht der Mitgliedstaaten auf Handel mit Kuba ohne die Androhung von Geldstrafen durch das US Office of Foreign Assets Control (OFAC) nachdrücklich zu unterstützen. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass die EU das Recht auf Handel mit Kuba und die Weigerung von EU-Unternehmen, Geldbußen zu zahlen, die die OFAC gegen sie wegen des Handels mit Kuba verhängen könnte, eindeutig unterstützen sollte. Solche Maßnahmen würden dazu beitragen, die „Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996“ umzusetzen. In diesem Zusammenhang sollte die Europäische Kommission die Welthandelsorganisation auffordern, die US-Regierung wegen ihrer Verstöße gegen die internationalen Handelsgesetze und -grundsätze anzuklagen. Mit einem solchen Vorgehen würde die EU viele andere Länder, Unternehmen und Organisationen in ihrem völlig legalen Wunsch unterstützen, mit Kuba Geschäfte zu machen. Wir glauben auch, dass es von größter Bedeutung ist, dass die EU die Rechtsstaatlichkeit in den internationalen Beziehungen stärkt.“
PM zu Brief NwC-EU-Ratspräs Frankreich 2021-12