Palästina in der Stimme Kubas, vor dem Internationalen Gerichtshof
Die palästinensische Frage erfordert eine klare Position
Autor: Jorge Ernesto Angulo Leiva |
Die Republik Kuba forderte gestern vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine klare, nachdrückliche und energische juristische Stellungnahme zur Verteidigung des Völkerrechts in Bezug auf die von Israel begangenen Verbrechen gegen das palästinensische Volk.
Die stellvertretende kubanische Außenministerin, Anayansi Rodríguez Camejo, sprach die rechtlichen Elemente an, um die Verantwortung der Besatzungsmacht und der anderen beteiligten internationalen Akteure zu bestimmen, sowie die rechtlichen Folgen, die solchen vorsätzlichen Handlungen oder Unterlassungen entsprechen sollten, so die Website des Außenministeriums (Minrex).
Sie erwähnte die Verstöße gegen das palästinensische Volk, wie die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts und die Maßnahmen zur Veränderung seiner demografischen Zusammensetzung, die Annexion des palästinensischen Gebiets seit 1967 und den Status der Heiligen Stadt Jerusalem.
Die Palästinenserfrage erfordere eine klare Stellungnahme zu den rechtlichen Folgen der Nichtanwendung und der Verstöße gegen die Vierte Genfer Konvention. Land-, See- und Luftblockaden stellten eine kollektive Bestrafung dar und seien eine extreme Verletzung der Freizügigkeit und der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte.
Sie betonte die Notwendigkeit, die Mitschuld von Ländern wie den Vereinigten Staaten an Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie das Apartheidregime in Palästina anzusprechen.
Kuba schloss seine Erklärung mit der Forderung nach einer klaren Aussage des Internationalen Gerichtshofs, dessen Gutachten die rechtlichen Konsequenzen für Israel, andere Staaten und die Vereinten Nationen für Verstöße gegen das Verbot der Androhung oder Anwendung von Gewalt, die Gleichheit der Rechte und die Selbstbestimmung der Völker sowie gegen die wichtigsten internationalen Menschenrechtsinstrumente festlegen sollte.