Pressemitteilung des Vorstands: Verurteilung der US-Blockade gegen Kuba durch Tribunal in Brüssel
Berlin, 20. November 2023
Pressemitteilung des Vorstands
Verurteilung der US-Blockade gegen Kuba durch Tribunal in Brüssel
Lediglich zwei Wochen nach einer haushohen Niederlage der USA in der UN-Vollversammlung, in der 187 Staaten gegen die seit 62 Jahren bestehende Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade der Supermacht gegen Kuba votierten (und lediglich die USA und Israel dafür), und dies zum 31sten Mal, kassiert die US-Regierung eine weitere deutliche Niederlage in Europa. Ein mit angesehenen Richtern, Anwälten und Rechtswissenschaftlern aus verschiedenen Ländern besetztes Tribunal urteilte im Europäischen Parlament unmissverständlich: „Die umfassenden politischen und wirtschaftlichen Sanktionen, die seit 1960 gegen die Republik Kuba verhängt wurden, verstoßen gegen das Völkerrecht.“
Unter dem Vorsitz des Hamburger Völkerrechts- und Menschenrechtsprofessors Norman Paech und mit Unterstützung von Fachleuten unterschiedlicher Rechtsgebiete, sowie Betroffenen der vielfältigen Blockadeschäden aus verschiedenen Ländern, wurden Dokumente ausgewertet, Anklagen gehört sowie Zeugenaussagen persönlich vorgebracht. Am 16. und 17. November fand in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments in Brüssel das zweitägige Internationale Tribunal gegen die US-Blockade Kubas statt. Das Motto lautete „Unblock Cuba, unblock us“, also im Sinne von „befreie Kuba und auch uns von der Blockade“. Dabei wurde thematisiert, welche vielfältigen und umfassenden Negativeffekte die US-Blockade – meist als „Embargo“ verniedlicht – verursacht, wer davon geschädigt und in seinen Menschen- und anderen Rechten verletzt wird, und gegen welche internationalen Rechtsgüter und Prinzipien dadurch verstoßen wird. Dabei wurden neben Vertretern der kubanischen Gesellschaft auch zahlreiche Betroffene aus EU-Staaten gehört, darunter auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler, deren Arbeit von der US-Blockade beeinträchtigt wird. Es wurde offensichtlich und ist schockierend, welche weitgehenden Schäden und Störungen die Blockade auch für europäische Bürger verursacht.
Für Kuba selbst sind die Blockadeeffekte besonders destruktiv. Im Urteil heißt es dazu:
„Die Blockade hat direkt und indirekt zum Verlust zahlreicher Menschenleben geführt, und die Entscheidung der USA, diese Blockade so lange aufrechtzuerhalten, bis das kubanische Volk beschließt, sich den USA zu beugen, ist entschlossen, Maßnahmen aufrechtzuerhalten, die langfristig die physische Zerstörung zumindest eines Teils des kubanischen Volkes herbeiführen sollen. Eine solche Haltung könnte den Tatbestand des Völkermordes erfüllen.“
Die Schlussfolgerung des Tribunals bestätigen die UN-Resolutionen, die unzähligen Appelle internationaler und nationaler Gremien sowie wissenschaftliche Analysen in aller Deutlichkeit: „Da die zahlreichen Sanktionen und die US-Gesetze, auf denen sie beruhen, rechtswidrig sind, müssen sie aufgehoben werden. Die USA müssen für den Schaden aufkommen, der dem kubanischen Staat, seinen Unternehmen und Bürgern entstanden ist.“
Unterdessen wächst weltweit der Druck gegen die US-Blockade. Gefordert werden konkrete, spürbare Maßnahmen zur Beendigung der US-Blockade, zu deren Umgehung, zu wirksamen Gegenmaßnahmen, und eine Umsetzung der sogenannten „Anti-Blocking-Resolution“ der EU (von 1996). Zahlreiche Aktivitäten von Vereinen, NGOs, Parteien, Kirchen, Verbänden und Solidaritätsgruppen wurden und werden durchgeführt, um eine breitere Öffentlichkeit zu informieren und politische Entscheidungsträger zu aktivem Handeln gegen die Blockade zu bringen.