Formal gegen Washington
Vertreter der Europäischen Union und Kubas haben kürzlich in Brüssel gemeinsame Maßnahmen gegen die Anwendung der US-Blockade in den Ländern der EU beschlossen. Die begrüßenswerte Vereinbarung, mit der ein jahrzehntelanges Versäumnis beendet werden könnte, war überfällig. Denn bereits im November 1996 erließ der Europäische Rat die Verordnung 2271/96, derzufolge die exterritoriale Ausweitung der US-Blockade illegal ist, weil diese nicht nur der kubanischen Bevölkerung schade, sondern auch die Rechte von Bürgern und Unternehmen in der EU verletze. Konkrete Folgen hatte das bislang allerdings kaum, da die meisten Regierungen die für alle EU-Mitgliedsländer verbindliche Verordnung nicht konsequent umsetzen.
Dabei hat sich die EU in Bezug auf die seit über 60 Jahren von den USA gegen die Insel verhängte Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade bisher – zumindest formal – nicht dem Druck aus Washington unterworfen. Wie insgesamt 187 Staaten der Welt hatten die Mitgliedsländer der Union am 2. November 2023 in der UN-Generalversammlung zum 31. Mal in Folge (gegen die Stimmen der USA und Israels und einer Enthaltung der Ukraine) die sofortige Beendigung der Blockade gefordert. Die UN-Resolution verurteilte insbesondere deren „extraterritoriale Auswirkungen, die die Souveränität anderer Staaten, die legitimen Interessen der ihrer Rechtsprechung unterstehenden Personen und die Freiheit des Handels und der Schifffahrt beeinträchtigen“. Die als „Blocking-Resolution“ bezeichnete EU-Verordnung aus dem Jahr 1996 verbietet europäischen Unternehmen sogar ausdrücklich die Einhaltung derartiger extraterritorialer Maßnahmen, erklärte ausländische Gerichtsentscheidungen, die sich auf die Drittwirkung der US-Sanktionsgesetze stützen, für nichtig und beschloss einen Anspruch auf Schadenersatz und Verlustausgleich bei Anwendung dieser Gesetze. Doch trotz eindeutiger Rechtslage lassen die Regierungen der BRD und anderer EU-Länder es zu, dass ihre Bürger und Unternehmen weiterhin durch illegale Maßnahmen der US-Behörden bedroht werden.
Von daher könnte die Vereinbarung zwischen Kuba und der EU vom 24. April ein Fortschritt sein. In der vierten Gesprächsrunde war es im Rahmen des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen Kuba, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten in Brüssel auch um die Schäden gegangen, die die US-Blockade aufgrund ihres extraterritorialen Charakters sowohl für die kubanische Bevölkerung als auch für EU-Bürger und deren wirtschaftliche und kommerzielle Interessen verursacht. Die kubanische Seite begrüßte zunächst die einstimmige Position der EU zur Unterstützung der Resolution, die auf Vorschlag Kubas jährlich von der UN-Generalversammlung verabschiedet wird und die Aufhebung der Blockade fordert. Havannas Vertreter wiesen zudem darauf hin, dass „die illegale und kriminellen Politik“ Washingtons durch die Aufnahme Kubas in eine von den USA einseitig erstellte Liste von Ländern, die als Förderer des Terrorismus gelten, verschärft wurde. Im Anschluss tauschten die Delegationen Erfahrungen mit US-Gerichtsverfahren auf der Grundlage der Blockadegesetze aus, unterstrichen die Bedeutung der Verordnung 2271/96 des Europarates und erörterten „praktische Maßnahmen zum Schutz der legitimen Beziehungen“, heißt es in einer Mitteilung des kubanischen Außenministeriums vom 26. April.
Als konkretes Ergebnis des Treffens vereinbarten beide Seiten schließlich:
- den fachlichen Austausch zwischen Experten über die extraterritorialen Blockade-Auswirkungen im Rahmen des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zu organisieren,
- Mechanismen und Rahmenbedingungen zu sondieren, die dazu beitragen, ein günstiges Umfeld für die Förderung von Handel, Investitionen und Zusammenarbeit zwischen Kuba und der Europäischen Union zu schaffen, den Austausch zu fördern und die legitimen Interessen der Akteure auf beiden Seiten zu schützen,
- einen reibungslosen Austausch in multilateralen Gremien zu Themen im Zusammenhang mit diesem Dialog zu pflegen,
- einen kontinuierlichen Austausch über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Kuba, die zu einer wirtschaftlichen Diversifizierung und Förderung der Entwicklung Kubas beitragen können.