Kubas Position in London zur Klage eines Geierfonds
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Der Kläger behauptet, Inhaber von zwei Finanzinstrumenten kubanischer Staatsschulden zu sein, die im Jahr 1984 aufgenommen wurden. Die Kubanische Nationalbank BNC und Kuba behaupten, dass die CRF in Wirklichkeit nie ihr Gläubiger war und es auch jetzt nicht ist
Aus drei wesentlichen Gründen. Erstens, weil er als Geierfonds unter keinen Umständen als Gläubiger akzeptiert worden wäre. Zweitens: weil sie auf illegale Mechanismen zurückgegriffen haben, um sich als Gläubiger auszugeben. Drittens: weil die illegalen Mechanismen, die angewandt wurden, schwere Unregelmäßigkeiten beinhalteten, die von BNC-Beamten begangen wurden und gegen das Gesetz verstießen.
- Welche Verstöße wurden während des angeblichen Prozesses der Abtretung der Staatsschulden an die CRF begangen?
Vertreter des Geierfonds schlugen einem BNC-Beamten vor, die durch das kubanische Gesetz geregelten Verfahren zur Genehmigung der Abtretung von Staatsschulden zu verletzen. Aufgrund dieses Vorschlags hat dieser Beamte wissentlich gegen das Gesetz verstoßen, wofür er strafrechtlich sanktioniert wurde. Das von diesem Beamten ausgestellte Dokument über die angebliche Abtretung entsprach nicht den rechtlichen Anforderungen, die sowohl in den dem englischen Recht unterliegenden Vereinbarungen als auch in den internen Vorschriften des BNC und im kubanischen Recht festgelegt sind, und ist daher nichtig.
- Wer wird BNC und Kuba im Prozess vertreten?
Ein Team englischer Anwälte von anerkanntem Ruf, unterstützt von Anwälten einer bedeutenden spanischen Anwaltskanzlei, zusammen mit kubanischen Anwälten von erwiesener professioneller Solidität und Vertretern von Organisationen, die für die Verwaltung der kubanischen Staatsschulden zuständig sind.
- Was wurde dem englischen Gericht in diesem Prozess zur Entscheidung vorgelegt?
Es handelt sich um eine Erklärung der Zuständigkeit. Das Gericht wird feststellen, ob CRF ein rechtmäßiger Gläubiger der BNC und Kubas ist und ob daher die englische Gerichtsbarkeit für die Klage zuständig ist oder nicht. Die Verhandlung wird sich ausschließlich auf diesen verfahrensrechtlichen Aspekt konzentrieren.
9. Hat die mögliche Entscheidung des englischen Gerichts zum jetzigen Zeitpunkt Auswirkungen auf die kubanische Wirtschaft?
Nein, es handelt sich um eine verfahrensrechtliche Frage der Zuständigkeit, so dass in dieser Anhörung auf keinen Fall die finanziellen Beträge der Schulden erörtert werden. Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts sind also die Finanzen des BNC und Kubas durch diese Entscheidung nicht betroffen.
10. Welchen Standpunkt nehmen der BNC und Kuba in Bezug auf die Begleichung ihrer Schulden und die Beziehungen zu ihren rechtmäßigen Gläubigern ein?
Sowohl der BNC als auch Kuba haben sich nie über die eingegangenen Schulden hinweggesetzt, solange diese gültig, rechtmäßig, aktuell, durchsetzbar und verbindlich sind. Es war schon immer in ihrem Interesse, mit denjenigen zu verhandeln, die rechtmäßige Gläubiger sind.