Aktion „Unblock Cuba“ in CHEmnitz – Verweigerung von internationalen und innereuropäischen Zahlungsaufträgen mit Bezug auf die Republik Kuba durch die Postbank
Im Rahmen unserer Protestaktion „Unblock Cuba“ in CHEmnitz (siehe beigefügte Fotos von Albrecht Geißler) wurde der Postbankfiliale in Chemnitz am 25. November 2020 das beigefügte Protestschreiben aufgrund der Verweigerung von internationalen und innereuropäischen Zahlungsaufträgen mit Bezug auf die Republik Kuba übergeben!
DIE LINKE – Stadtverband Chemnitz
AG Cuba Sí Chemnitz
Rosenplatz 4
Telefon: (0371) 56 19 06-0
eMail:
POSTBANK
Niederlassung der Deutsche Bank AG
Filiale Chemnitz-Zentrum
Straße der Nationen 2 bis 4
09111 Chemnitz
26. November 2020
Hinweise auf Verstöße gegen EU-Recht aufgrund der Verweigerung von internationalen und
innereuropäischen Zahlungsaufträgen mit Bezug auf die Republik Kuba
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns in einer ungewöhnlichen Angelegenheit an Sie, um Sie auf eine Problematik
hinzuweisen im Zusammenhang mit dem Geschäftsgebaren Ihres Kreditinstituts:
Mehrfach wurden durch die POSTBANK Zahlungsaufträge nach Kuba bzw. mit Bezug auf Kuba
nicht durchgeführt.
In der Vergangenheit betraf das u. a. konkret diese Fälle:
1. Am 16. Januar 2014 verweigerte die Postbank eine innereuropäische Überweisung über 2.500 EUR an ein Konto der britischen Nichtregierungsorganisation „CSC – Cuba Solidarity Campaign“ in London. Diese Summe wollte der Dachverband der deutschen Kuba-Solidarität, das „Netzwerk Cuba Informationsbüro“ mit Sitz in Berlin, aus einer Spendensammlung tätigen. Der Verein unterhält ein Konto bei der Postbank.
2. Im Herbst 2019 wurde eine Solidaritätsspende des Vereins Netzwerk Cuba e. V. für die Opfer des Hurrikans „Irma“ durch die Postbank nicht transferiert. Der Wirbelsturm hatte in Kuba erhebliche Verwüstungen verursacht; die Spende war für die Katastrophenhilfe der kubanischen Regierung vorgesehen als eine humanitäre Unterstützung.
3. Am 28. März 2020 verweigerte die Postbank eine Überweisung für die kubanische Zeitung
„Granma Internacional“ mit Sitz in Havanna über 9.675,21 EUR, beauftragt durch den Verlag 8. Mai GmbH aus Berlin.
Im ersten Beispiel wurde die verweigerte Geldüberweisung seitens der Postbank wie folgt begründet: „da Zahlungen nach Kuba aufgrund des Embargos nicht möglich sind.“ Auch in den beiden anderen Fällen wurde auf das „Embargo“ verwiesen.
Um was handelt es sich hier? Seit nunmehr sechs Jahrzehnten, seit 1962 (!), haben die USA in ihrer Außenpolitik gegenüber Kuba ein unilaterales, von der UN und vom Völkerrecht und Handelsrecht NICHT gedecktes „Embargo“ proklamiert, dieses 1992 und 1996 in Gesetzesform gegossen und es seither selbst gegen souveräne Drittstaaten durchgesetzt. In der Realität handelt es sich hier um eine Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade, die völkerrechtlich als feindseliger Akt gilt! Perfides Ziel der US-Regierungen ist es, mit feindseligen Aktionen und Medienkampagnen die friedliche Entwicklung des kubanischen Gesellschaftsmodells zu sabotieren und einen „regime change“, einen Systemwechsel, herbeizuführen.
Die (völker-)rechtliche Lage ist kompliziert, weil sich die POSTBANK bei dem im ersten Beispiel genannten Vorgang auf das ominöse „Helms-Burton-Gesetz“ (1996) der USA bezieht, wonach allen US-Unternehmen (auch im Ausland) untersagt ist, Geschäftsbeziehungen mit Kuba zu unterhalten.
Daraufhin hat die EU-Kommission im selben Jahr eine Verordnung gegen die „extraterritoriale“
Wirkung dieses US-Gesetzes innerhalb der EU verabschiedet, die sog. „Blocking Regulation“. Damals wurde festgestellt, dass die Unterlassung von Dienst- und Hilfsleistungen eine Vertragsverletzung darstellt und gegen Europäisches Recht verstößt, namentlich gegen die am 22. November 1996 erlassene Verordnung Nr. 2271/96 des Europäischen Rates. In dieser EU-Verordnung wird festgestellt, dass die Regelungen der US-Blockade gegen Kuba völkerrechtswidrig und in der EU illegal sind. Diese Verordnung ist für jedes EU-Mitgliedsland verbindlich. Nach dem Völkerrecht ist es in der EU ansässigen Unternehmen verboten, Forderungen von US-Stellen nachzukommen, die auf den illegalen Blockadegesetzen beruhen.
Das erstgenannte Beispiel ist demzufolge ein besonders schwerwiegender Skandal, da es sich bei dieser Überweisung um eine Transaktion zwischen einer deutschen NGO und einer britischen NGO handelte, also dezidiert innerhalb der EU erfolgt wäre bzw. hätte erfolgen müssen. Dass US-Institutionen Finanztransfers innerhalb der EU verunmöglichen, kann nicht akzeptiert werden, ebenso wenig wie die Anwendung unilateraler US-Gesetzgebung im internationalen Finanzwesen.
Dass sich aufgrund der vorgenannten Beispiele die POSTBANK an einem solchen gesetzeswidrigen und gegen den Frieden gerichteten Akt beteiligt, ist nicht zu tolerieren. Wir werden in unserer Öffentlichkeits- und politischen Arbeit immer wieder konkrete Beispiele benennen und anprangern, in denen Institute wie das Ihre sich dieser Regelung und unsäglichen Praxis beugen.
Gegen das Geschäftsgebaren der Postbank wurde seitens des Netzwerks Cuba eine Beschwerde
an die BaFin gerichtet, ebenso an den Bundestag. Nach dem erfolgreichen Verfahren im Fall der
österreichischen Bank Bawag aus dem Jahr 2007 könnte demnach auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ihre Bank in Deutschland im Sinne der Verordnung des Europäischen Rates Nr. 2271/96 entschieden werden.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie für diese Problematik sensibilisieren und ermuntern, sich mit dieser ungerechten Praxis kritisch gegenüber Ihrem Kreditinstitut auseinanderzusetzen.
Das Netzwerk Cuba leistet seit 30 Jahren Solidaritätsarbeit für Kuba, ebenso wie unsere Arbeitsgemeinschaft Cuba Sí in der Partei DIE LINKE. Cuba Sí gehört dem Netzwerk Cuba als Dachverband der deutschen Kuba-Solidarität als Mitglied an
Mit freundlichen Grüßen
Silke Albert
Mitglied bei Cuba Sí Chemnitz
Anlage
Artikel über die Blockade der Schweizer Banken