Kuba erlaubt kommerzielle Privateinfuhren: Was sich ändert – und was es kostet

Kubas Regierung erlaubt erstmals Privatpersonen, Waren mit gewerblichem Charakter ins Land zu bringen. Bisher konnte der Zoll Mengen oder Güter, die über den persönlichen Bedarf hinausgingen, beschlagnahmen. Künftig können Reisende und Empfänger von Sendungen solche Waren gegen Zahlung eines Zolls in US-Dollar bei der Zollbehörde legalisieren. Damit wird die gängige Praxis der sogenannten „mulas“ (span. für Maultier), die Waren für den Privatsektor importieren, legalisiert.
Die Neuerung geht aus dem Gesetzesdekret 132/2026 des Staatsrats hervor, das am Montag veröffentlicht wurde und sieben Tage nach der Veröffentlichung, also kommenden Montag, in Kraft tritt. Vorgestellt wurden die Regeln in der Fernsehsendung „Mesa Redonda“ von Finanzminister Regueiro Ale und dem Chef der Zollbehörde, Nelson Enrique Cordovés Reyes.
Statt Beschlagnahme: die Wahl zwischen Zahlen und Verlust
Der Regelfall für private Einfuhren bleibt unverändert. Weiterhin gelten Grenzen von 1000 US-Dollar Warenwert für Reisende und 500 US-Dollar für bestimmte Sendungen. Auch die Stückzahlen für einzelne Artikel bleiben bestehen, etwa höchstens fünf Mobiltelefone und drei Computer.
Neu ist der Umgang mit dem Überschuss. „Was wir hinzufügen, ist eine Flexibilisierung“, betonte Regueiro Ale: Wer mehr einführt oder Waren mit gewerblicher Natur mitbringt, etwa einen Getränkekühlschrank oder Verkaufsständer für kleine Läden, kann diesen Teil nun in einem eigenen, zweiten Zollverfahren verzollen. Der Rest des Gepäcks wird wie bisher abgefertigt und in Landeswährung abgerechnet. Entscheidet sich die Person gegen die Zahlung, bleibt es laut Cordovés bei Beschlagnahme. Alternativ bleibt die Rückverschiffung möglich, sofern die Einfuhr der Ware gerechtfertigt wird und die Verfahren eingehalten werden. Diese Möglichkeit bestand bereits zuvor.
Wer nicht sofort zahlen kann, darf nach Angaben des Zollchefs bis zu 30 Tage nachzahlen. Die Ware wird in dieser Zeit verwahrt, wobei für den Empfänger Lagerkosten anfallen. Verstreicht die Frist, greift das Verfahren für aufgegebene Güter.
Für die Menge solcher Einfuhren gibt es keine Obergrenze. Laut Cordovés ist auch die Zahl der Einfuhren nicht beschränkt. Wiederholte Einfuhren können jedoch ein Kriterium sein, mit dem Zollexperten eine Einfuhr als kommerziell einstufen, neben Warenmenge und bisherigen Einfuhren der Person. Regueiro Ale stellte klar, die Wiederholung sei für sich genommen kein Grund zur Beschlagnahme. Sie führe lediglich dazu, dass die Einfuhr als gewerblich gelte und in Dollar verzollt werden müsse.
Zollsätze von 15 bis 30 Prozent
Für kommerzielle Waren im Reisegepäck gilt nun ein gestaffelter Zoll: 15 Prozent bis 2000 US-Dollar, 20 Prozent auf den Anteil zwischen 2000 und 4000 Dollar, 25 Prozent auf den Anteil zwischen 4000 und 6000 Dollar und 30 Prozent auf alles darüber. Die Staffelung gilt progressiv nach Teilbeträgen, wie Cordovés erläuterte: Bei einer Einfuhr im Wert von 3000 Dollar werden demnach die ersten 2000 Dollar mit 15 Prozent belegt, nur der Rest mit 20 Prozent.
Für Waren, die als Sendung eintreffen, gilt ein einheitlicher Satz von 30 Prozent auf den Wert. Regueiro Ale begründete dies mit anderen logistischen Bedingungen und einem weniger formalisierten Weg. Hinzu kommen Gebühren für Zoll- und Abfertigungsleistungen, ebenfalls in Dollar. Diese beginnen bei zwei US-Dollar für kleine Mengen und reichen bis 50 Dollar bei großen Einfuhren.
Gezahlt wird mit nationalen oder internationalen Karten in Dollar, Bargeld wird laut Resolution nur an den Flughäfen akzeptiert. Kassiert wird nicht von der Zollbehörde selbst. Bei Reisegepäck übernehmen dies die staatlichen Wechselstuben (Cadeca), bei Sendungen und unbegleitetem Gepäck legen die Speditionsunternehmen die Zahlungswege fest.
Pflichten der Reisenden
Die Erleichterung entbindet nicht von der Deklarationspflicht. Cordovés erklärte, dass die digitale Zollerklärung auch dann auszufüllen sei, wenn einzelne Waren gewerblich sein könnten. Als Grundlage für die Zollberechnung dient bei kommerziellen Einfuhren die Rechnung, die er in Papier- oder elektronischer Form vorzulegen empfahl.
Die angegebenen Werte müssten dem tatsächlichen Wert entsprechen. Wer falsche Angaben mache, Waren verberge oder die Kontrolle bewusst umgehe, könne die Regelung nicht nutzen und müsse mit rechtlichen Folgen bis hin zu strafrechtlicher Verantwortung rechnen. „Flexibilität bringt auch Verantwortung mit sich“, sagte er.
Berechnung und Abfertigung sollen weitgehend automatisiert ablaufen, um Wartezeiten an den Flughäfen zu verkürzen. Zoll, Verkehrsministerium und Flughäfen bereiteten zudem Verwahrräume und Abläufe für Mopeds, Triciclos und andere Fahrzeuge vor.
Was unverändert bleibt
Lebensmittel, Hygieneartikel und medizinische Güter bleiben nach Angaben von Regueiro Ale wie gehabt zollfrei, solange die Bedingungen für diese Befreiung bestehen. Beide Regelungen überschnitten sich nicht. Cordovés warnte vor Falschmeldungen, wonach nun „alles in Dollar“ bezahlt werden müsse, und verwies auf die offiziellen Kanäle der Zollbehörde.
Mit der Zollreform sollen Einfuhren sollen nicht nur neue Vorprodukte ins Land kommen, sondern auch direkt das Angebot der Geschäfte aufgestockt werden. Damit sollen neue Möglichkeiten für den Privatsektor geschaffen werden, um trotz der verschärften US-Sanktionen zu operieren. Regueiro Ale räumte in diesem Zusammenhang die akute Mangellage ein und bezeichnete die kommerziellen Privateinfuhren als „zusätzliche Möglichkeit“, bestimmte Waren ins Land zu bringen.
Die Entscheidung ist Teil der laufenden Wirtschaftsreformen, die im Juni mit einem Paket aus 176 Maßnahmen in Gang gesetzt wurden. Damit wird der kommerzielle Handelsflusses über Reisende, P