Der cubanische Außenminister zu den Äußerungen des deutschen Außenministers
Außenminister Bruno Rodríguez auf X Der deutsche Außenminister Johann Wadephul erklärte während eines Dialogs mit deutschen Bürgern in Bezug auf die US-Blockade gegen #Kuba, er „sehe eine solche Blockade nicht“.
Ich lade ihn ein, den jüngsten Bericht der Europäischen Union (EU) an den Generalsekretär der UNO sowie die diesbezügliche Stellungnahme der EU in der entsprechenden Sitzung der UN-Generalversammlung zu lesen.
Dort könnte er sich über die Sanktionen informieren, die gemäß dem Helms-Burton-Gesetz gegen deutsche Einrichtungen und Bürger verhängt wurden.
Er sollte wissen, dass seine Haltung gegen die eigenen gemeinschaftlichen und nationalen Gesetze und Vorschriften verstößt, insbesondere gegen die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Europäidchen Rates vom 22. November 1996, die vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von Rechtsvorschriften eines Drittstaates und vor darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen schützt.
Wie lässt sich die Verhängung einer Energieblockade nicht als schwerwiegender Verstoß gegen das Völkerrecht anerkennen, die eine kollektive Bestrafung darstellt, humanitäre Schäden verursacht und den freien Handel sowie die Freiheit der Schifffahrt behindert?
Ist es ihn die Erklärung seines Kanzlers nicht bekannt, in der er die militärische Drohung der #USA gegen Kuba zurückweist?
