Unter Kuratel gestellt
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Von Joachim Guilliard
Joachim Guilliard ist aktiv in der Friedensbewegung. Er schrieb an dieser Stelle zuletzt am 16. August 2023 über die westlichen Sanktionen gegen Afghanistan
Umfassende Wirtschaftssanktionen haben sich mittlerweile zum bevorzugten Mittel der USA und ihren Verbündeten zur Durchsetzung ihrer Interessen und zum Niederringen ihrer Gegner entwickelt. Gleichzeitig nahmen Kritik und Widerstand gegen solche eigenmächtig verhängten Maßnahmen stark zu, vor allem im globalen Süden, wo sie als völkerrechtswidrige, neokoloniale Interventionen angesehen werden. Mit dem Wirtschaftskrieg gegen Russland bekamen die internationalen Auseinandersetzungen um sie eine neue Dynamik. Die praktischen Maßnahmen, die nun zunehmend im globalen Süden zur Überwindung, Umgehung und Vorbeugung gegen Wirtschaftsblockaden ergriffen werden, richten sich auch gegen die westliche Dominanz generell und beschleunigen so die Umbrüche in eine multipolare Welt.¹
Waren bis zum Ende des Kalten Krieges nur wenige Länder mit Wirtschaftssanktionen konfrontiert, so wuchs die Zahl von 1990 bis Anfang 2023 auf 27 Prozent aller Länder.² Wobei der Begriff »Sanktionen« strenggenommen nur bei solchen Restriktionen korrekt ist, die vom UN-Sicherheitsrat verhängt werden, da nur sie allgemein als legitim angesehen werden. Tatsächlich haben wir es überwiegend mit eigenmächtigen Zwangsmaßnahmen der USA zu tun, die in rund der Hälfte der Fälle von der EU mitgetragen werden. Diese richten sich in unterschiedlicher Schärfe mittlerweile gegen mehr als 40 Länder, gemessen an der Bevölkerung faktisch gegen ein Drittel der Menschheit.
Im Visier seit Jahrzehnten
Die heute am stärksten betroffenen Länder waren allerdings schon vor 1990 umfassenden Wirtschaftsblockaden ausgesetzt: Nordkorea, Kuba, Iran und Syrien sowie Russland als Teil der Sowjetunion. Nordkorea unterliegt seit dem Beginn des Koreakriegs 1950 Embargomaßnahmen der USA und seit 2006 auch UN-Sanktionen. In Kombination laufen sie auf ein fast vollständiges Verbot von Handel, Investitionen und Finanztransaktionen mit dem Land hinaus.
Kuba ist seit fast 60 Jahren mit einer Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade konfrontiert, als Fortsetzung der militärischen und geheimdienstlichen Operationen, die die USA ab Ende 1959 nach dem Sturz der Batista-Diktatur gegen die revolutionäre Regierung eingeleitet hatten. Sie zielen auf einen Umsturz und darauf, die Entwicklung des Landes zu behindern. Wie auch in den anderen Fällen dienen sie zudem der Abschreckung. Die Insel soll auf keinen Fall Vorbild für andere arme Länder des Südens sein. Mit den Torricelli- und Helms-Burton-Gesetzen von 1992 bzw. 1996 zwingt Washington mittels »sekundärer Sanktionen« auch Unternehmen und Finanzinstitute von Drittländern zur Beteiligung an der Blockade, um die Insel weitgehend vom internationalen Handels- und Finanzsystem zu isolieren.
Ähnlich umfassenden Blockademaßnahmen ist auch der Iran ausgesetzt. Die USA haben sie ab 1979, nach dem Sturz Schah Reza Pahlavis, ihres wichtigsten Verbündeten in der Region, verhängt und stetig erweitert. Seit 1995 unterliegt die Islamische Republik einer umfassenden Blockade, zu deren Einhaltung mit dem »Iran and Libya Sanctions Act« von 1996 ebenfalls »sekundäre Sanktionen« in Kraft gesetzt wurden.
Auch Syrien ist schon seit 1979 mit US-amerikanischen Zwangsmaßnahmen konfrontiert. Washington hatte das Land in diesem gravierenden Umbruchjahr wegen seiner Unterstützung palästinensischer und anderer antiimperialistischer Organisationen auf seine Liste »staatlicher Terrorismusförderer« gesetzt.
Die vier Beispiele weisen bereits deutlich auf Charakter und Ziele westlicher Zwangsmaßnahmen hin, die offiziell gerne mit angeblichen Bedrohungen durch die angegriffenen Länder, Menschenrechtsverletzungen und ähnlichem gerechtfertigt werden. Es geht offensichtlich um Schwächung, Destabilisierung und Regime-Change.
Auch wenn sie im Westen mittlerweile etwas kritischer gesehen werden, gelten Sanktionen dennoch weithin als probates, legitimes Mittel, mit dem Verstöße gegen das Völkerrecht geahndet und Länder zur Einhaltung von Menschenrechten gezwungen werden können. Praktisch können aber nur wirtschaftlich dominierende Mächte oder Bündnisse eigenmächtig wirksame Blockademaßnahmen durchsetzen, die selbst wiederum nie Ziel solcher Maßnahmen werden können, selbst nicht bei den schlimmsten eigenen Verbrechen. Und angewendet werden auch sie – wie immer – nur in Verfolgung eigener Interessen. Daher fördern Sanktionen keineswegs die »Stärke des Rechts«, wie unter anderem führende Politiker von Bündnis 90/Die Grünen hierzulande gerne ins Feld führen, sondern setzen lediglich das »Recht des Stärkeren« durch. Sie bleiben daher selbst in Fällen, in denen die vorgebrachten Gründe berechtigt erscheinen, Akte der Willkür und gehören, so Hans Köchler von der International Progress Organization in Wien, letztlich zum »Arsenal des Faustrechts«.³
Wirtschaftsblockaden werden auch fast nur von den USA und ihren Verbündeten verhängt, und das in zunehmendem Maße. Sie richten sich ausnahmslos gegen Länder, die als Gegner oder Rivalen der USA und ihren Verbündeten gesehen werden oder sich nicht willig genug ihren wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen unterwerfen wollen. Sieht man vom Wirtschaftskrieg gegen Russland ab, sind es in erster Linie ärmere Entwicklungsländer des globalen Südens, deren Wirtschaft von imperialistischen und ehemaligen Kolonialmächten angegriffen wird. Ihre erpresserischen Maßnahmen müssen daher auch als eine Form des Neokolonialismus angesehen werden.
Für die USA und die EU sind umfassende Zwangsmaßnahmen Mittel, die unterhalb der Schwelle militärischer Angriffe bleiben – als günstigere Alternative mit wesentlich geringeren Risiken und Nebenwirkungen für die Angreifer. Da sie unblutig wirken, ist es leichter, öffentliche Unterstützung für sie zu finden und sie, ohne größere Aufmerksamkeit zu erwecken, einzusetzen. Sie können sich aber rasch zu regelrechten Wirtschaftskriegen auswachsen, die ebenfalls tödlich und zerstörerisch sind. Denn sie haben das Potential, in den betroffenen Ländern Jahrzehnte des Fortschritts in zentralen Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Wohnen, Basisinfrastruktur und industrieller Entwicklung zunichte zu machen.⁴ Sie bergen zudem stets die Gefahr, in eine offene militärische Konfrontation zu eskalieren.
Schärfste Waffe: Finanzblockaden
Die USA setzen mittlerweile bevorzugt Finanzblockaden ein, die vom Verbot bestimmter Transaktionen über das Sperren von Konten bis hin zum vollständigen Ausschluss vom US-Finanzmarkt reichen. Sie stützen sich auf die zentrale Rolle der Finanzinstitute des Landes bei der Abwicklung von grenzüberschreitenden Finanztransaktionen und die dominante Rolle des US-Dollars als globale Leit-, Reserve- und Transaktionswährung.
Bei internationalen Geschäften führt meist kein Weg an US-Finanzinstituten vorbei. Dadurch haben die Behörden des Landes umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten. Gerechtfertigt werden diese mit der Auffassung, dass man sich schon bei der bloßen Durchleitung über US-Konten oder der Verwendung des Dollars unter US-Hoheit begibt, auch wenn Sender und Empfänger in anderen Ländern sitzen und auch sonst kein Bezug zu den Vereinigten Staaten besteht. Blockaden in diesem Bereich sind daher die effektivste und am universellsten einsetzbare Sanktionswaffe der USA. Im Unterschied zu klassischen Embargomaßnahmen, wie Beschränkungen von Ex- und Importen, entfalten sie auch ohne internationale Unterstützung eine starke Wirkung.
Finanzblockaden spielen auch bei der Durchsetzung von »Sekundärsanktionen« eine zentrale Rolle, um Personen und Unternehmen von Drittstaaten weltweit zu zwingen, US-Embargovorschriften einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung drohen der Entzug von Vermögenswerten, hohe Strafzahlungen oder gar der Ausschluss von den US-Märkten. »Sekundärsanktionen« werden international nahezu einhellig als völkerrechtswidrig verurteilt – eigentlich auch von der EU. Als Reaktion auf das Helms-Burton-Gesetz gegen Kuba erließ Brüssel 1996 eine Verordnung »zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte«.⁵ Sie verbietet sogar explizit das Befolgen von Sekundärsanktionen, bleibt jedoch völlig zahnlos, da die EU nicht fähig ist, EU-Bürger und Unternehmen vor US-amerikanischen Erpressungen zu schützen.
Im Wirtschaftskrieg gegen Russland hat Brüssel im vergangenen Jahr begonnen, selbst »Sekundärsanktionen« gegen Unternehmen anzudrohen.⁶ Und europäische Denkfabriken drängen die EU-Staaten, noch stärker auf ökonomischen Zwang in der Verfolgung der wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen zu setzen. »Im Jahrhundert des Wettbewerbs zwischen China und dem Westen« werde »das Reich der Geoökonomie wahrscheinlich die zentrale Front« darstellen, legt beispielsweise der European Council on Foreign Relations in einer Analyse vom April 2023 dar. Die Autoren sprechen sich für eine »geoökonomische NATO« aus, die Forum für EU, USA und Großbritannien sein soll, um Entscheidungen über wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen zu koordinieren.⁷
Tödliche Folgen
Parallel zur Ausweitung der Wirtschaftsblockaden wächst auch der Widerstand dagegen. Er entzündet sich hauptsächlich an den verheerenden humanitären Auswirkungen. Breite Kritik setzte vor allem mit den katastrophalen Folgen des 1990 gegen den Irak verhängten Embargos ein, das über eine Million Iraker das Leben kostete. Das Embargo wurde zwar vom UN-Sicherheitsrat verhängt, eine Aufhebung jedoch von den USA und Großbritannien blockiert.
Auch wenn nicht so verheerend wie im Irak, verschlechtern alle umfassenden ökonomischen Zwangsmaßnahmen, sobald sie effektiv werden, unweigerlich die Lebensverhältnisse der Bevölkerung. Besonders stark leiden arme, kranke und alte Menschen. Zahlreiche Studien belegen die drastischen negativen Folgen, die vom Einbruch des Pro-Kopf-Einkommens, über eine Verschlechterung der Gesundheitsversorgung und eine Zunahme extremer Armut und Ungleichheit bis hin zu höherer Sterblichkeit reichen.
Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei den betroffenen Staaten meist um Entwicklungsländer handelt, die ohnehin mit finanziellen und entwicklungspolitischen Problemen zu kämpfen haben.
Die schädlichen Auswirkungen auf die Menschen in den betroffenen Ländern sind keineswegs »bedauerliche Kollateralschäden«, sondern gehören – entgegen allen Beteuerungen – zum Kalkül. Schließlich soll die Verschlechterung der Lebensbedingungen zu öffentlichem Druck auf die Regierung führen, den Forderungen der blockierenden Mächte nachzugeben, oder, wie zum Beispiel im Fall von Kuba, Syrien oder Iran, gar zum Aufstand.